Kein Alkohol am Steuer

„Es geht um die klare Regel: wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Stefan Grieger anlässlich des „Internationalen Tages des Bieres“ am 2. August. Gleichzeitig unterstreicht er die bereits seit 2011 erhobene Forderung des DVR nach einem absoluten Alkoholverbot am Steuer.

Ein Blick in die aktuelle Unfallstatistik verdeutlicht, wie notwendig diese Forderung ist: Im Jahr 2023 sind bei insgesamt 37.172 alkoholbedingten Unfällen 165 Menschen ums Leben gekommen, weitere 4.090 wurden schwer verletzt.

„Gerade in diesen sommerlichen Tagen sitzen die Menschen gerne im Freien und genießen ein kühles Bier. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange sie zu Fuß, mit dem Taxi oder öffentlichen Nahverkehr den Heimweg antreten“, meint Grieger. Die Realität sieht jedoch viel zu oft anders aus. Bei einer vom DVR in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage im vergangenen Jahr haben 43 Prozent der Befragten angegeben, auch dann noch Auto zu fahren, wenn sie Alkohol getrunken haben.

Dabei sollte allgemein bekannt sein, dass sich Alkoholkonsum negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt. Die Gefahrenschwelle beginnt bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) und kann bereits nach dem Genuss eines kleinen Bieres erreicht sein. Ab 0,5 Promille ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, bereits doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand.

Insgesamt führen die unterschiedlichen Promillegrenzen mit verschiedenen Konsequenzen laut DVR zu einer Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmenden. Durch ein absolutes Alkoholverbot könne hier Klarheit geschaffen werden, die auch richtiges Verhalten fördern würde. „Die Erfahrung in der Präventionsarbeit zeigt: Je klarer Regeln sind, desto eindeutiger ist die Einhaltung der Vorschriften. Kein Alkohol am Steuer ist für alle klar zu definieren“, ist sich Grieger sicher.

Mit der Umsetzung eines Alkoholverbotes bestehe die Chance, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten deutlich zu senken. Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmenden müsse vor den Interessen einer Teilgruppe, die trotz der Teilnahme am Straßenverkehr nicht auf den Konsum von Alkohol verzichten möchte, stehen.

Weiterführende Informationen

>> DVR-Beschluss „Alkoholverbot am Steuer“

>> DVR-Beschluss „Einführung von Alkohol-Interlocks für alkoholauffällige Kraftfahrende“

>> Flyer „Alkohol & Straßenverkehr“ (pdf)

>> DVR Blickpunkt 2/2023 „Fit und nüchtern unterwegs“ (pdf)

>> DVR-Portal „Alkohol und Straßenverkehr“